Die revidierte Beschaffungsgesetzgebung gibt öffentlichen Beschaffungsstellen mehr Möglichkeiten, Qualität und Nachhaltigkeit zu fördern. Trotzdem zögern manche Gemeinden, ihre Spielräume im Vergabealltag zu nutzen. Marc Steiner, Richter am Bundesverwaltungsgericht, verrät, wie man die Spielräume und Kriterien rechtssicher nutzt und dabei echte Veränderungen anstösst.